Individualisierte Informationen stützen sich auf Daten zu den Mobilitätsbedürfnissen, den subjektiven Nutzungsanforderungen und dem Mobilitätsverhalten der Personen, die über konkrete, auf die Person zugeschnittene Mobilitätsangebote informiert werden sollen.
Die Daten stellen die zu informierenden Personen selbst zur Verfügung. Ein wesentlicher Bestandteil der individualisierten Informationskonzepte sind umfangreiche Datenbanken mit personenbezogenen Daten der Zielpersonen, die gesammelt und ausgewertet werden. Hierbei sind das Bundesgesetz über den Schutz personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz 2000 – DSG 2000, StF: BGBl. I Nr. 165/1999) sowie § 151 GewO der Gewerbeordnung hinsichtlich Datenschutz zu beachten.
In wissenschaftliche Forschungsprojekte eingebunden kann die Kontaktaufnahme per Telefon erfolgen. Dient die Maßnahme ausschließlich dem Marketing von Mobilitätsdienstleistungen sind von Gesetz wegen andere Kanäle abseits von Telefon und Email zu wählen. Hier wird das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) wirksam.